Sozialgeld
Anspruchsvoraussetzungen
Sozialgeld erhalten Sie, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind UND mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben.
Sozialgeld erhalten:
- unverheiratete, hilfebedürftige Kinder unter 15 Jahren
sowie - vorübergehend (und nicht dauerhaft) erwerbsunfähige oder erwerbsunfähig deklarierte Partner oder Eltern erwerbsfähiger Kinder.
Das Sozialgeld ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld II.
