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Kosten der Unterkunft

Die Miete einschließlich der Nebenkosten wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II übernommen.

Die Miethöhe muss aber angemessen sein.

Das richtet sich zum Beispiel nach der Zahl der Familienangehörigen und dem Alter, der Zahl der Wohnräume, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei Ihrer örtlich zuständigen Regionalstelle.