Schrift: Schrift kleiner Schrift zurücksetzen Schrift vergrößern
Kontrast: Standardansicht Mehr Kontrast

Arbeitslosengeld II

Anspruchsvoraussetzungen

Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II in Form von Geldleistungen (Grundsicherung, also das so genannte Arbeitslosengeld II), wenn Sie zwischen 15 und 65 Jahren, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

  • Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie täglich mindestens drei Stunden unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können. Wenn Sie Ausländer/-in sind, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis haben oder erhalten können (§ 7 SGB II).
  • Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst durch Einkommen oder Vermögen sicherstellen können.

Die Höhe der Leistungen für den Lebensunterhalt finden Sie in der folgenden Tabelle. Damit sind die Lebenshaltungskosten (Verpflegung, Bekleidung usw.) pauschal abgedeckt. Hinzu kommen Leistungen für die Unterkunft.

Die seit 01. Januar 2011 gültigen und zum 01.01.2012 geänderten  Regelleistungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:

Personenkreis Höhe der Regelleistungen
- Alleinstehende, 364 Euro / ab 2012: 374 Euro
- Alleinerziehende,  
- Volljährige mit minderjährigem Partner  
   
- Partner, wenn beide volljährig sind 328 Euro / ab 2012: 337 Euro
   
- Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs 287 Euro
   
- Kinder vom Beginn des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs 291 Euro / ab 2012: 299 Euro
- sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft,  
- Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen  
Trägers umziehen  
   
- Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des  
14. Lebensjahres 251 Euro
   
- Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215 Euro / ab 2012: 219 Euro