Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs")
Arbeitsgelegenheiten sind Zusatzjobs ("Ein-Euro-Jobs") mit der vorrangigen Zielsetzung, einerseits die "soziale" Integration zu fördern als auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen. Durch die Arbeitsgelegenheit soll die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt erhöht werden. Sie hilft, Ihre Eignungs- und Interessenschwerpunkte zu erkennen, qualifiziert, motiviert und erhöht die allgemeine Arbeitsbereitschaft. Damit wird die Grundlage für die Entwicklung einer Arbeitsaufnahme geschaffen.
Darüber hinaus wird die allgemeine Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen gesteigert.
Die gesetzliche Grundlage für Arbeitsgelegenheiten ist § 16 d SGB II, wonach durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht. Es dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt oder die Einrichtung neuer Arbeitsplätze verhindert werden.
Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen deshalb im öffentlichen Interesse liegen, wettbewerbsneutral und zusätzlich sein. Durch die Ausübung der Arbeitsgelegenheit erhalten Sie zusätzlich zur Grundsicherung und der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 EUR pro Stunde (Erwachsene) bzw. 1,20 EUR pro Stunde (Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren). Nach Abschluss der Arbeitsgelegenheit erhalten Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.
Die Gesamtzeit der Arbeitsgelegenheit inklusive möglicher Qualifizierungszeiten beträgt maximal 39 Wochenstunden. Dabei darf der Anteil an reiner Beschäftigungszeit 30 Wochenstunden nicht überschreiten.
Das Jobcenter EN bietet in Kooperation mit verschiedenen Trägern eine Vielzahl von Arbeitsgelegenheiten in den unterschiedlichsten Einsatzfeldern und auch für besondere Zielgruppen (z.B. Menschen mit Suchtproblematik, psychischen Einschränkungen, Behinderungen). Je nach Bedarf bietet das Jobcenter EN Arbeitsgelegenheiten mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung und besonderen Qualifizierungsmodulen an.
Bitte sprechen Sie bei Interesse Ihre für Sie zuständige Fachberatung an Ihrem Wohnort an.
